Gesundheitsreform 2007

Mit Einführung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 werden die Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen vom Gesetzgeber neu geregelt - leider ohne dabei das System nachhaltiger für die Zukunft zu gestalten: Die Belastungen der gesetzlich Versicherten werden durch den neuen einheitlichen und staatlich festgelegten Kassensatz von voraussichtlich 15,4 Prozent auf ein neues Rekordhoch steigen! Reichen einzelnen Kassen diese Einnahmen nicht, so können sie einen Zusatzbeitrag von bis zu ein Prozent des Einkommens ihres Versicherten verlangen.

 

 

Aufgrund des demografischen Wandels steht auch die soziale Pflegeversicherung vor schier unlösbaren Problemen. Auch hier wird die anstehende Reform zu steigenden Belastungen für die Versicherten führen.

 

Hinweis: Die Inhalte dieser Seiten sind allgemein gültig und nicht auf individuelle Bedürfnisse abgestimmt. Grundlage für den Abschluß einer Versicherung kann nur ein ausführliches persönliches Beratungsgespräch sein. Rechtsverbindliche Bestimmungen können ausschließlich den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers entnommen werden. Unter www.gdv.de (Homepage Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) erhalten Sie weitere Informationen.

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