Was ändert sich durch die Pflegereform 2008 ?

 

Die Kostenerstattung für häusliche Pflegehilfe und für teilstationäre Pflege wird auf 420 Euro (Pflegestufe 1), 980 Euro (Pflegestufe 2) und 1.470 Euro (Pflegestufe 3) angehoben.

 

Das Pflegegeld wird auf 215 Euro (Pflegestufe 1), 420 Euro (Pflegestufe 2) und 675 Euro (Pflegestufe 3) angehoben.

 

Bei vollstationärer Pflege wird die Erstattungsobergrenze auf 1.470 Euro für Pflegestufe 3 und 1.750 Euro in Härtefall angehoben.

 

Der Erstattungshöchstbetrag für zusätzliche Betreuungsleistungen für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (z.B. bei Demenz) wird von 460 Euro auf 2.400 Euro im Jahr angehoben (je nach Schweregrad 100 oder 200 Euro im Monat). Diese Leistung erhalten künftig auch Pflegebedürftige, die noch keine Pflegestufe erreichen (so genannte Stufe 0).

 

Bei Inanspruchnahme einer bis zu sechsmonatigen Pflegezeit (Arbeitsfreistellung von Personen, die Pflegebedürftige versorgen) werden die Arbeitslosenversicherungsbeiträge für die Pflegeperson übernommen und Zuschüsse zu deren Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt.

 

Die für die Inanspruchnahme der Leistungen erforderliche Vorversicherungszeit verkürzt sich von fünf auf zwei Jahre.

 

Ab dem 1.Januar 2009 besteht ein Anspruch auf eine individuelle Beratung und Hilfestellung durch qualifizierte Pflegeberater

 

Die demografische Entwicklung der Bevölkerung wirkt sich drastisch auf die gesetzliche Pflegeversicherung aus: Auf der Einnahmenseite schrumpft die Anzahl der Beitragszahler und auf der Ausgabenseite steigt die Anzahl der Leistungsbezieher. Deshalb ist der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung ratsam.

Welche Formen der privaten Pflegezusatzversicherung gibt es?

 

- Pflegerenten-Versicherung

Der Versicherer zahlt eine vereinbarte Monatsrente, unabhängig von den tatsächlichen Aufwendungen und von wem man wo gepflegt wird. Die Absicherung gegen das Pflegefallrisiko wird mit einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung kombiniert. Die Höhe des Anspruchs richtet sich ausschließlich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufen) des Versicherten.

 

- Pflegekosten-Versicherung

Diese Police setzt meist Vorleistungen durch die gesetzliche Pflegeversicherung voraus. Wenn diese nicht kostendeckend ist, können die verbleibenden Kosten ganz oder teilweise übernommen werden. Die Pflegekosten werden bis zu bestimmten Höchstbeträgen oder zu einem bestimmten Prozentsatz erstattet. Viele Tarife sehen kostenbegrenzt auch Erstattungen von Aufwendungen für technische Pflege- und Hilfsmittel sowie für ein pflegegerechtes Wohnumfeld vor.

 

- Pflegetagegeld-Versicherung

Versichert ist ein bestimmter vereinbarter Geldbetrag pro Tag. Diese Policen können mit unterschiedlichen Tagessätzen eingegangen werden, wobei bei einigen Tarifen Beitragsfreiheit im Versicherungsfall vorgesehen ist. Wie viel Tagegeld der Versicherte bekommt, hängt von der Pflegestufe ab.