Breit gefächert: die Zielgruppe

Die Teilnahme an Arbeitszeitmodellen ist für eine breite Zielgruppe möglich. Grundsätzlich können Zeitwertkonten von allen Arbeitnehmern abgeschlossen werden, die Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit beziehen und bei denen im Tarifvertrag hierzu kein Ausschluss geregelt ist. Zu diesem begünstigten Personenkreis zählen auch Führungskräfte, Geschäftsführer und Vorstände. Nur im Rahmen von Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit ist eine Freistellung von Arbeitsleistung bei gleichzeitig weiter bestehendem Arbeitsverhältnis möglich. Somit sind Zweitwertkonten für Einzelunternehmer und Selbstständige (wie Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten) nicht geeignet.

Hinweis: Die Inhalte dieser Seiten sind allgemein gültig und nicht auf individuelle Bedürfnisse abgestimmt. Grundlage für den Abschluß einer Versicherung kann nur ein ausführliches persönliches Beratungsgespräch sein. Rechtsverbindliche Bestimmungen können ausschließlich den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers entnommen werden. Unter www.gdv.de (Homepage Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) erhalten Sie weitere Informationen.

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