Ausreichend geschützt - auch im Ausland.

Eine private Haftpflichtversicherung kommt bei Personen- und Sachschäden für die Höhe des nachgewiesenen Schadens, maximal aber bis zur vereinbarten Versicherungssumme auf. Diese Summe sollte mindestens 3 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden betragen.

Der Vertragsschutz gilt nicht nur rund um die Uhr im Inland, sondern auch für vorübergehende Auslandsaufenthalte. Mitversichert sind Ehepartner; volljährige, unverheiratete Kinder sind das meist nur so lange, bis sie die Schule bzw. die berufliche Erstausbildung (Lehre und/oder Studium) abgeschlossen haben. Auch Paare in eheähnlichen Lebensgemeinschaften genießen den gemeinsamen Versicherungsschutz, wenn sie namentlich im Versicherungsantrag genannt sind.

Hinweis: Die Inhalte dieser Seiten sind allgemein gültig und nicht auf individuelle Bedürfnisse abgestimmt. Grundlage für den Abschluß einer Versicherung kann nur ein ausführliches persönliches Beratungsgespräch sein. Rechtsverbindliche Bestimmungen können ausschließlich den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers entnommen werden. Unter www.gdv.de (Homepage Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) erhalten Sie weitere Informationen.

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