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Private Krankenversicherung

 

Krankenversicherungsbeiträge auch auf Versorgungsbezüge!

 

Wussten Sie, dass seit dem 1. Januar 2004 auf Versorgungsbezüge von Rentnern ebenfalls Krankenversicherungsbeiträge zu entrichten sind? Bei freiwillig Versicherten werden zusätzlich Beiträge auf Zins- und Mieteinnahmen erhoben. Ein freiwillig gesetzlich krankenversicherter Rentner zahlt schon heute annähernd den Höchstsatz der GKV!

 

Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen können sich jederzeit für die private Krankenversicherung entscheiden.

 

Freiwillig versichert sind unter anderem:

  • alle Arbeitnehmer nach dreimaligem Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze (2009: 48.600 Euro
    (4.050 mtl.) zu versteuerndes Jahreseinkommen)
  • Selbständige*
  • Beamte*
  • sozialversicherungspflichtbefreite Arbeitnehmer*


    * unabhängig vom Einkommen

 

Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenkassen sollten unbedingt handeln und ihren Schutz durch eine private Zusatzversicherung verbessern. Im Krankheitsfall muss teilweise sonst schon für die einfache, medizinisch unbedingt notwendige Versorgung eine beträchtliche Eigenleistung erbracht werden.

 

Bei der zahnmedizinischen Versorgung bekommen gesetzlich Krankenversicherte dies besonders empfindlich zu spüren. Seit 2005 gibt es nur noch Festzuschüsse bei Zahnersatz. Schon bei einfacher Ausführung fällt deshalb eine Eigenbeteiligung von bis zu 50??% der Kosten an.

 


Hinweis: Die Inhalte dieser Seiten sind allgemein gültig und nicht auf individuelle Bedürfnisse abgestimmt. Grundlage für den Abschluß einer Versicherung kann nur ein ausführliches persönliches Beratungsgespräch sein. Rechtsverbindliche Bestimmungen können ausschließlich den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers entnommen werden. Unter www.gdv.de (Homepage Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) erhalten Sie weitere Informationen.


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